<

Baumpflege nach ZTV


Wir führen alle baumpflegerischen Maßnahmen nach der bundesweit einheitlich geregelten ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingung) für Baumpflege aus. In diesem Regelwerk ist eindeutig festgelegt, welchen Umfang zum Beispiel die Entfernung von Totholz haben muss, welche Schnittmaßnahmen zur Kronenpflege gehören oder was ein Kronenentlastungsschnitt bedeutet.

Die ZTV ist somit Garant für Qualität und sauberen Schnitt. Darüber hinaus erspart sie ärgerliche Nachsorge unsachgemäß ausgeführter Schneidearbeiten.

Nach den Untersuchungen der letzen Jahrzehnte hat sich herausgestellt, das der beste Schnittzeitpunkt für baumerhaltende Maßnahmen der Sommerschnitt ist. Während der Baum im „Saft“ steht, kann er auf Schnittwunden aktiv reagieren und sich gegen Schädlingsbefall wehren.

Copyright © 2020 die baumläufer